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Was müssen Sie als Busfahrer im Fahrdienst beachten?
- während des Dienstes und der Dienstbereitschaft keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen
- eine Fahrt nicht antreten, wenn Sie unter der Wirkung von Alkohol stehen
- während des Dienstes alkoholische Getränke zu sich nehmen, solange 0,3 Promille nicht überschritten werden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Antwort ist korrekt. Als Busfahrer im Fahrdienst dürfen Sie während des Dienstes und der Dienstbereitschaft keinen Alkohol trinken und die Fahrt nicht antreten, wenn Sie unter Alkoholeinfluss stehen. Diese Vorschriften dienen der Sicherheit der Fahrgäste und Verkehrsteilnehmer. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, daher gilt im gewerblichen Personenverkehr praktisch ein Alkoholverbot. Es ist nicht erlaubt, während des Dienstes bis zu 0,3 Promille zu trinken – das wäre regelwidrig und gefährlich. Merken Sie sich: Im Fahrdienst gilt strikte Nüchternheitspflicht.
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